Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Widerrufsbelehrung


Begriffsdefinitionen

Für die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsdefinitionen:

- Der „Auftragnehmer” ist gegenständlicher Vertragspartner, somit DoS-IT, Dominik Stocker, 8972 Ramsau am Dachstein, Ramsau 101
- Der „Auftraggeber” ist Kunde und umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- In gegenständlichem Vertrag ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- In gegenständlichem Vertrag ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

1.1. Für alle Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich nachstehende AGB. Diese sind wesentlicher Bestandteil des mit dem Auftraggeber zustande gekommenen Vertrages. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

1.2. Gegenständliche AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Ver-träge unterliegen österreichischem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen AGB, das österreichische Unternehmensgesetzbuch und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Andere AGB, soweit sie den gegenständlichen widersprechen, finden im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine Anwendung. In Punkten, in denen die vorliegenden AGB keine Regelung enthalten, gilt das dispositive Recht, Abweichungen von diesem durch andere AGB werden nicht vertragsgegenständlich und kommen somit nicht zur Anwendung. Ebenso wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsabschluss und Auftrag

2.1. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erlangen nur dann Rechtsverbindlichkeit, wenn Sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Auftragsausführung im ausschließlich in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

2.2 Mündliche Nebenabreden oder Bedingungen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers werden für das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich aus-geschlossen.

2.3. Angebote des Auftragnehmers sind vor Auftragsbestätigung grundlegend freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

3.1. Die seitens der DoS-IT angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:

• Beratung
• Installation
• Wartungen von Webprogrammen oder Softwareprogrammen
• Installation und Wartungen von Netzwerkumgebungen
• Installation sowohl von Hardware als auch von Software
• Fernwartung
• Verkauf von Hardware und Software

Ausdrücklich nicht angeboten wird der Bereich der Softwareentwicklung und der Webprogrammierung.

3.2. Der genaue Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ist im individuellen Angebot und Auftrag der Vertragsparteien festgelegt. Der Leistungszeitraum ergibt sich ebenso aus dem schriftlichen Auftrag.

§ 4 Leistung

4.1. Sollte sich im Zuge der Arbeiten des Auftragnehmers herausstellen, dass die Ausführung des Auftrags wie vereinbart nicht möglich ist oder aber länger dauert oder aufgrund von Komplikationen höhere Kosten entstehen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber zu informieren. Sollte der Auftraggeber den Auftrag infolge der bekanntgegebenen Komplikationen nicht anpassen oder aber die Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten nicht verschaffen, so kann der Auftragnehmer den Auftrag abbrechen und ablehnen.

4.2. Liegen die Unmöglichkeit der Ausführung, die längere Dauer des Auftrags oder die Komplikationen, wodurch erhöhte Kosten entstehen, in der Sphäre des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten sowie die bis dahin aufgewendeten Kosten und Leistungen dem Auftraggeber zu verrechnen. Der Auftraggeber hat in solchem Fall beispielsweise Spesen, Anfahrts- und Aufbaukosten zu er-setzen. Ebenso hat der Auftraggeber bei vorheriger Auftragsbestätigung im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten sowie einen allfälligen Verdienstentgang zu ersetzen.

4.3. Der Auftragnehmer kann sich zur Ausführung seiner Leistung jederzeit Dritter bedienen, wobei er für Schäden, welche dem Auftraggeber durch einen Liefer- oder Leistungsverzug Dritter entstehen, nicht haftet.

4.4. Der Auftragnehmer ist bei umfangreichen Leistungsaufträgen, welche aus mehreren Schritten bzw. Einheiten bestehen, berechtigt, Teillieferungen durchzuführen sowie Teilrechnungen zu legen.

§ 5 Arbeitszeit

5.1. Die Öffnungszeiten des Auftragnehmers lassen sich der Homepage www.dos-it.com entnehmen.

5.2. Der Auftragnehmer ist in Notfällen oder Sondersituationen auf Anfrage auch bereit, außerhalb der auf der Homepage verkündeten Öffnungszeiten Leistungen zu erbringen, wobei es jedoch dem Auftragnehmer überlassen bleibt, ob er die Leistungen einem gesonderten Stundensatz unterwirft.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Werklohn ist binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und beginnen ab dem 11. Tag die Zinsen zu laufen.

6.2. Als Geschäftswährung wird ausdrücklich der Euro vereinbart. Sämtliche Preis- und Lohnangaben seitens des Auftragnehmers und des Auftraggebers, sind daher in Euro zu verstehen.

6.3. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne der oben genannten Begriffsbestimmungen, werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. vom verrechneten Werklohn vereinbart.

6.4. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinne der oben genannten Begriffsbestimmungen, werden Verzugszinsen in Höhe von 8,58% p.a. vom verrechneten Werklohn vereinbart.

6.5. Der Auftragnehmer ist im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, den Auftraggeber zu mahnen und hierfür Spesen in Höhe von € 25,00 zu verrechnen.

6.6. Der auf der Rechnung angeführte Werklohn wird brutto ausgewiesen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

7.1. Falls die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß in den Örtlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, ist der Arbeitgeber mangels anders-lautender Vereinbarung verpflichtet, die für die Dienstleistungen des Arbeitnehmers erforderlichen Anschlüsse, Netzwerkkomponenten und den Strom im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bestmöglich bei der Ausführung seiner Leistungen zu unterstützen und beinhaltet diese Pflicht insbesondere, jedoch keinesfalls ausschließlich, die rechtzeitige und vollständige Zurverfügungstellung von Daten, Unterlagen und Informationen. Sämtliche seiner Mitwirkungspflichten wird der Auftraggeber selbst oder unter Zuhilfenahme von Dritten so zeitgerecht vornehmen, dass der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Leistungen nicht behindert oder aufgehalten wird.

7.3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm dem Auftragnehmer bekanntgegebene Hardware vorhanden ist. Sollte sich dadurch eine zwecklose Anfahrt des Auftragnehmers ergeben, dass der Auftraggeber über eine andere als die bekanntgegebene Hardware verfügt oder eine solche fehlen, so hat der Auftraggeber die Kosten für die frustrierten Aufwendungen des Auftragnehmers zu übernehmen.

7.4. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, hat der Auftraggeber sowohl auf eigenes Risiko als auch auf eigene Kosten für eine funktionierende Netzanbindung zu sorgen.

7.5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten nicht wie vereinbart ordnungsgemäß nach, so hat er dem Auftragnehmer dadurch entstandene Mehraufwendungen neben dem vereinbarten Lohn zu ersetzen.

§ 8 Rücktrittsrecht des Auftraggebers (ausschließlich B2C)

WIDERRUFSBELEHRUNG
Die unter gegenständlichem Punkt 8 folgenden Geschäftsbedingungen sind nur auf jene Aufträge anzuwenden, welche zwischen einem Verbraucher als Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Die Anwendung der folgenden Bedingungen ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn es sich beim Auftraggeber um ein Unternehmen im Sinne der oben genannten Begriffsbestimmungen handelt:
Der Auftraggeber hat gemäß § 11 FAGG und § 3 KSchG das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag selbst zurückzutreten.
Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung erlischt das Rücktritts-recht des Verbrauchers als Auftraggeber längstens 12 Monate nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist.

Um sein Rücktrittsrecht rechtswirksam ausüben zu können, ist der Verbraucher als Auftraggeber verpflichtet, dies binnen 14 Tagen ab Vertragsanbot oder –abschluss dem Auftragnehmer schriftlich bekanntzugeben.
Der Auftraggeber hat ebenso binnen 14 Tagen sämtliche bis dahin bereits gelieferte Waren des Auftragnehmers zurückzusenden bzw. diesem an dessen Geschäftssitz zu übergeben. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Auftraggeber die gelieferte Ware binnen 14 Tagen absendet. Er muss dennoch zusätzlich seinen Vertragsrücktritt dem Auftragnehmer schriftlich und eindeutig anzeigen.
Hierzu ist der Widerruf schriftlich an DoS-IT, Ramsau 101, 8972 Ramsau am Dachstein zu richten. Am Ende gegenständlicher AGB ist ein Widerrufsformular angehängt, welches für die Ausübung des Rücktrittsrechts verwendet werden kann.
Bei paketversandfähigen Sachen trägt jedenfalls der Auftraggeber, welcher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, die Kosten des Rückversandes.
Ist die Rückstellung einer vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistung unmöglich oder untunlich, so hat der Auftraggeber als Verbraucher dem Auftragnehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegen-den Vorteil gereicht.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen, wie zum Beispiel Zinsen, herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden, ist der Auftraggeber als Verbraucher verpflichtet, dem Auftragnehmer Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

8.1. Die oben formulierte Widerrufsbelehrung gilt als ordnungsgemäße und vollständige Aufklärung über das Rücktrittsrecht des Auftraggebers als Verbraucher.

§ 9 Pflichten des Auftragnehmers und Gewährleistung

9.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten auftrags- und ordnungsgemäß zu verrichten. Sollte er die vereinbarten Leistungen mangelhaft oder nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so ist er nach Bekanntgabe des Mangels durch den Auftraggeber dazu verpflichtet, so rasch als möglich die Mängel zu beheben und seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen bzw. nachzuholen.

9.2. Ist jedoch die Mangelhaftigkeit der Leistung oder eine nicht zeitgerechte Erbringung derselben auf den Arbeitgeber zurückzuführen, da dieser beispielsweise seine Pflichten gemäß Punkt 4 oder Punkt 6 dieser Geschäftsbedingungen vernachlässigt hat, so gilt die seitens des Auftragnehmers erbrachte Leistung als vertragsgemäß bzw. rechtzeitig erbracht.

9.3. Bei kostenpflichtiger Erstellung eines Kostenvoranschlags, hat der Auftragnehmer, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, diesen gemäß § 5 Abs. 1 KSchG über die Kosten für die Erstellung ausdrücklich vorab aufzuklären.

9.4. Der Auftragnehmer ist im Hinblick auf Verträge, welche mit einem Verbraucher geschlossen werden, verpflichtet, den Auftraggeber über die wesentlichen Eigenschaften des Geschäftes, über den Preis seiner Leistung und seinen Geschäftssitz zu informieren, sofern des nicht mittels gegenständlicher AGB abgedeckt ist.

§ 10 Sonderbestimmungen für Unternehmen (B2B)

Die unter gegenständlichem Punkt 10 folgenden Geschäftsbedingungen sind nur auf jene Aufträge anzuwenden, welche zwischen einem Unternehmen als Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden:

10.1. Der Auftraggeber hat die Leistung und ihre Funktionstüchtigkeit nach Fertigstellung umgehend zu überprüfen und etwaige Mängel im Sinne des § 377 UGB binnen einer angemessenen Frist dem Auftragnehmer anzuzeigen. Als eine solche angemessene Frist werden 5 Werktage an-gesehen und hiermit ausdrücklich vereinbart. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht, es sei denn, der Mangel war bei Überprüfung nach Fertigstellung nicht erkennbar.

10.2. Versteckte Mängel sind umgehend nach Erkennbarkeit zu rügen.

§ 11 Haftung des Auftragnehmers

11.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, sofern ihm ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

11.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

11.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Daten- oder Dateiverluste auf Servern, Speichermedien, Laufwerken, Datenträgern oder sonstigen Formen von Datenspeichern. Der Auftraggeber hat selbst für die ordnungsgemäße Speicherung für ihn bedeutender Daten zur Sicherung zu sorgen.

11.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Ausfall von Servern, Homepages oder sonstiger elektronischer oder informationstechnischer Einrichtungen des Auftraggebers, welche durch oder während der Leistungserbringung des Auftragnehmers beim Auftraggeber entstehen.

11.5. Jegliche Haftung wegen Lieferverzugs ist auf einen Betrag von 20% des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt, es sei denn, der Verzug ist durch den Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

12.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor.

12.2. Der Auftraggeber ist ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die vom Auftraggeber gelieferte Ware weiterzuverkaufen.

12.3. Der Eigentumsvorbehalt umschließt auch ausdrücklich geistige Schöpfungen des Auftragnehmers, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Beratungen, Erstellung von Konzepten und Optimierung von IT-Prozessen.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

13.1. Sofern die Leistung bzw. Lieferung des Auftraggebers in der Beratung, einer Software oder sonst einem Produkt besteht, welches eine geistige Schöpfung im Sinne des UrhG seitens des Auftragnehmers darstellt, hat der Auftraggeber daran lediglich das Nutzungsrecht inne. Eine Verbreitung des Produkts, wie beispielsweise einer Kundendokumentation, oder Weitergabe von im Rahmen einer Beratung erteilten Prozessempfehlungen oder –optimierungen sind dem Auftraggeber nicht erlaubt.

13.2. Sämtliche Urheberrechte an den verkauften Systemen, Leistungen, Produkten und Lizenzen, verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgeber und gehen keinesfalls auf den Auftraggeber über.

13.3. Der Auftraggeber hat durch den Vertrag mit dem Auftragnehmer lediglich eine Werknutzungsbewilligung erhalten. Die Weiterverbreitung ist ausdrücklich nicht gestattet.

§ 14 Datenschutz

14.1. Der Auftragnehmer darf die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten des Auftraggebers verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Auftrages erforderlich ist und so lange, als die Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Darüber hinaus darf er Kopien der von ihm selbst erstellten Lösungen und Dokumentationen so lange aufbewahren, als er dies für notwendig und zweckdienlich hält, insbesondere, da sie urheberrechtlich dem Auftragnehmer selbst gehören.

14.2. Der Auftraggeber erklärt sich somit ausdrücklich einverstanden, dass die dem Auftragnehmer im Zuge des Vertragsverhältnis bekanntgegebenen und zugegangenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

14.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Bedarf persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Auftraggeber er-klärt sich mit dieser Vorgangsweise ausdrücklich einverstanden.

14.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn dies ist für die Vertragserfüllung unerlässlich bzw. es sei denn der Auftragnehmer ist gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet.

14.5. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer verpflichten sich wechselseitig, alle ihm vom Vertragspartner im Zuge des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gebrachten oder im Zuge des Vertragsverhältnisses erlangte Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und diese nicht Dritten weiterzugeben oder zugänglich zu machen.

14.6. Näheres wird in der Datenschutzerklärung auf der Homepage des Auftragnehmers geregelt, welche ebenso ausdrücklich zum Bestandteil der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben wird.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem widersprechen, ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber anzuwenden.

15.2. Bei einem Vertragsverhältnis, in welchem der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne der oben genannten Begriffsdefinitionen und insbesondere im Sinne der Bestimmungen des KSchG ist, und dieser seinen Wohn-sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder aber im Inland beschäftigt ist, kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichts begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

15.3. Bei Klagen eines Auftraggebers, welcher Verbraucher ist, gegen den Auftragnehmer, gilt ausdrücklich und ausnahmslos das sachlich und örtlich zuständige Gericht für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

15.4. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne der oben genannten Begriffsdefinitionen und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, dann ist das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zu-ständige Gericht für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar resultierende Streitigkeiten ausschließlich zuständig und gilt dies ausdrücklich als zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.

§ 16 Salvatorische Klausel

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder wer-den, so berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

16.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, solche binden den Auftragnehmer nur nach schriftlicher Bestätigung durch denselben.

16.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht der Schriftlichkeit.

§ 17 Schlussbestimmung

Vertrags- und Geschäftssprache ist deutsch.


MUSTER WIDERRUFSFORMULAR

(nur anwendbar im B2C-Bereich; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verträgen, welche zwischen 2 Unternehmern im Sinne der oben genannten Begriffsdefinitionen geschlossen werden, kein Rücktrittsrecht im Sin-ne des § 3 KSchG und § 11 FAGG besteht)

Wenn Sie den zwischen Ihnen und DoS-IT geschlossenen Vertrag oder von einem Vertragsanbot zurücktreten wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Eine Pflicht zur Verwendung des vorliegenden Formulars besteht nicht, jedoch reicht ein einfaches Rücksenden der Ware ohne ausdrückliche Erklärung, dass Sie ihr Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, nicht aus. Die Erklärung muss ausdrücklich schriftlich erfolgen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung unter § 8 der gegenständlichen AGB.

An
DoS-IT
Ramsau 101
A-8972 Ramsau am Dachstein
E-Mail: info@dos-it.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag mit DoS-IT über die Erbringung folgender Dienstleistungen/ den Kauf der folgen-den Waren:

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(Name/Nummer der Ware, des Angebots, der Auftragsbestätigung)

Name und Anschrift des Auftraggebers (Verbrauchers)

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Datum: ………………………………………….

Unterschrift Auftraggeber: ……………………………………………………..